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VORHABEN: Weg von der Papierakte hin zur E-Akte.
ZEITRAUM: 23. April 2020 – 22. April 2021

Rechtsanwältin Sina Bergmann

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Bergmann.
Ich berate und vertrete Sie gern in allen Fragen zum Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Mein Ziel ist es, Ihnen einen freundlichen, angemessenen, professionellen und erstklassigen Service zu bieten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bergmann wurde im Jahre 2009 gegründet. Durch die zentrale Lage zu den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld mit den Städten Köthen, Aken oder Dessau-Roßlau, dem Saalekreis mit der Nähe zu Halle und dem Salzlandkreis mit der Kreisstadt Bernburg sowie der günstigen Verkehrsanbindung direkt an die Autobahn A14 verfügt die Rechtsanwaltskanzlei Bergmann über einen großen Einzugsbereich. Seit Dezember 2014 sind wir auch in Köthen persönlich für Sie vor Ort. Sie finden uns in der Schillerstraße 17 (neben der Seniorenwohnanlage „Zum Alten Schiller“).
Termine für Köthen erfolgen nach Vereinbarung unter Telefon 03496 415 77 90.

Hier finden Sie eine genaue Wegbeschreibung

Meine Rechtsgebiete

Sozialrecht

Als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich vorwiegend im Bereich des Sozialrechts tätig.

Hierzu gehört u.a.

– Hartz IV- Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II
– Sozialhilfe- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – SGB XII
– Arbeitslosengeld, BaföG – SGB III
– Rentenrecht (Rente bei Erwerbsminderung, Altersrente) – SGB VI
– Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben – SGB VI und IX
– Krankengeld, Hilfsmittel aus der Krankenversicherung- SGB V
– Unfallversicherung – Arbeitsunfall, Berufskrankheit – SGB VII
– Anerkennung von Behinderungen- Schwerbehinderung und Merkzeichen, SGB IX
– Leistungen aus der Pflegeversicherung- Pflegegrade, Pflegegeld, Zusammenarbeit mit Pflegediensten – SGB XI



Das Sozialrecht umfasst die Angelegenheiten, für die der Staat gesetzlich einen Ausgleich in Form von Ansprüchen auf bestimmte Leistungen vorsieht. Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen gegenüber den Sozialleistungsträgern (z.B. Jobcenter, Agentur für Arbeit, Landesversorgungsamt-Schwerbehindertenrecht, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen einschließlich Pflegekasse).

U.A. werden folgende Schwerpunkte und Problemfelder in der Rechtsanwaltskanzlei Bergmann im Bereich des Sozialrechts bearbeitet:

Problemfelder im SGB II- Hartz IVJobcenter
– Anrechnung und Berücksichtigung von Einkommen oder Vermögen und Freibeträge,
– Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?
– Wann bekommt erhält man Mehrbedarf?
– Welche Kosten der Unterkunft, Umzugskosten und Kosten der Wohnungserstausstattung kann man erhalten?
– Was tun mit Sanktionen, Rückforderungen oder Erstattungsforderungen?
– u.v.m.

Problemfelder beim Arbeitslosengeld- ALG I- Agentur für Arbeit
Wie lange bekomme ich wie viel Arbeitslosengeld?
Sperrzeit bei Meldeversäumnis? bei Arbeitsaufgabe (Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung)?
Arbeitslosengeld und Krankheit?

Problemfelder Unfallversicherung – Berufsgenossenschaft
Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall, Anerkennung einer Berufskrankheit,
Medizinische Rehabilitation- Kur,
Zahlung von Verletztengeld oder Verletztenrente (Prüfung von Rentengutachten)
Unfallversicherung für Arbeiter, Angestellte, Beamte, mithelfende Familienangehörige im Landwirtschaftsbetrieb, Schüler und Kinder in Kindereinrichtungen

Problemfelder in der Rentenversicherung
Feststellung des Grades der Erwerbsminderung (volle oder teilweise oder bei Berufsunfähigkeit-
Besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (EU-Rente) auf Zeit- befristet- oder dauerhaft?
Medizinische Reha- Kur über Rentenversicherung
Förderung zur Wiedereingliederung, Umschulung über Rentenversicherung

Problemfelder im Schwerbehindertenrecht
Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung oder die Zuerkennung von Vergünstigungen aufgrund von Schwerbehinderung,
Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Problemfelder in der Pflegeversicherung/Krankenversicherung
Feststellung oder Höherstufung der Pflegegrade 1-5
besondere Betreuungsleistungen bei Demenz,
Verhinderungspflege,
Wie lange erhalte ich Krankengeld? Was ist nach Aussteuerung?
besondere Sachleistungen und Hilfsmittel, Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen,

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise zum Vorgehen im Sozialrecht:


Antragstellung
Die Bewilligung der meisten Sozialleistungen setzt eine Antragstellung voraus.
Wie empfehlen daher, einen Antrag auch dann zu stellen, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob der Anspruch für Sie gegeben ist! Die Behörde muss in jedem Fall über den Antrag entscheiden oder diesen aber an den entsprechenden Sozialleistungsträger weiter leiten.
Lassen Sie sich stets schriftlich auf der Kopie des Antrages oder anderweitig bestätigen, dass Sie einen Antrag zu einem bestimmten Datum gestellt haben.

Widerspruch
In nahezu allen Fällen erfolgt eine Bewilligung, eine Ablehnung oder eine Rückforderung von Leistungen durch Bescheid. Sie haben bis auf wenige Ausnahmen die Möglichkeit binnen einer Frist von 1 Monat Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Sie können diesen Widerspruch selbst oder über unser Büro erheben. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Beratungstermin mit unserem Büro innerhalb der Frist zum Widerspruch. Hierzu bitten wir vorab einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht zu stellen und nach Vorliegen des Beratungshilfescheines umgehend einen Besprechungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren.

Klage
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt und Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden, ist in fast allen Fällen der Weg zum Sozialgericht möglich. Hier gilt grundsätzlich die Frist von 1 Monat zwischen Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides und Klageeingang beim Sozialgericht.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist in den meisten Fällen gerichtskostenfrei. Hat Ihre Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg, steht Ihnen hierfür in der Regel auch Prozesskostenhilfe zur Verfügung, wenn Sie die finanziellen Mittel für ein Verfahren mit anwaltlicher Vertretung nicht selbst aufbringen können oder aber keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Wollen Sie mit unserer Hilfe gegen einen Widerspruchsbescheid vorgehen bzw. sich zu den Erfolgsaussichten beraten lassen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserem Büro.

Einstweiliger Rechtsschutz- in dringenden Fällen
Häufig kommt es vor, dass Leistungen nicht gewährt werden, obwohl Sie diese dringend zu Ihrer Existenz benötigen. Es ist dann ein Notfall gegeben, wenn das Geld nicht für den Kauf der benötigten Lebensmittel und die laufende Miete ausreicht. Ein Notfall besteht im Bereich der Krankenversicherung beispielsweise auch dann, wenn notwendige medizinische Therapien durch die Krankenkasse nicht bewilligt werden.
Unter bestimmten Umständen kann dann einstweiliger Rechtsschutz bei dem zuständigen Sozialgericht in Anspruch genommen werden. Hierdurch könnten die Leistungen dann wenigstens vorläufig gewährt werden. Auch hierbei vertreten wir Sie vor den jeweils zuständigen Sozialgerichten. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist auch in diesen Fällen möglich.

Ich bearbeite auch Fälle zum Elterngeld nach dem BEEG, Kindergeld und Kinderzuschlag, sowie zum Wohngeld.

Arbeitsrecht

Auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bin ich befugt einen Fachanwaltstitel, den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht, zu führen.

Ich berate und vertrete Sie im Bereich des Arbeitsrechts vom Beginn bis zur Beendigung und der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und Berufsausbildungsverhältnisses.
Das Erstellen von Arbeitsverträgen (befristet oder unbefristet) und Nachträgen unter Beachtung der gesetzlichen, tariflichen, betriebsinternen Regelungen und aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zu unseren Arbeitsgebieten.
Der Schutz besonderer Personengruppen, z.B. Schwerbehinderter, Auszubildender, Schwangerer weist oft Schnittstellen zum Sozialrecht auf, welche durch Frau Rechtsanwältin Bergmann als Fachanwältin für Sozialrecht sehr gut bearbeitet werden können.
Ich setze Lohnansprüche (u.a. auch Mindestlohn) mit fristgerechter Zahlung, Urlaubsansprüchen außergerichtlich und auch gerichtlich für Sie durch
Auch die Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen gehört zum Tätigkeitsbereich des Arbeitsrechts.
Ich biete im Arbeitsrecht auch eine Beratung und Erstellung von Abmahnungen und Kündigungen (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt) und die Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen an.
Allgemeine Beratung von Unternehmen und auch Betriebsräten u.a. zu Mitbestimmungsrechten und Betriebsvereinbarungen im kollektiven Arbeitsrecht gehören zum meinen Tätigkeiten.
Ein großes Arbeitsfeld bietet der Bereich des Kündigungsschutzes und hier die Erhebung und Abwehr von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht.

Wichtig: Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend zur Vereinbarung eines Besprechungstermins in meiner Kanzlei melden.
Gleiches gilt, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen zustehende Ansprüche wie Lohn, Urlaub, Freizeitausgleich usw. nicht erfüllt werden.

Denn: Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Ausschluss-, Klagefristen.